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Rechnungen – Verpflichtung zur Ausstellung

Wer Leistungen an andere Unternehmer in Rechnung stellt sollte dies innerhalb von sechs Monaten tun; ansonsten droht eine Ordnungsstrafe von bis zu Euro 5.000. Welche Formalien Sie auch noch beachten müssen
erfahren Sie hier:

Bewirtungskosten – Nachweise durch Eigenbelege

Nunmehr wurde endlich durch ein Finanzgericht festgestellt, dass Bewirtungsaufwendungen auch dann geltend gemacht werden können, wenn lediglich Eigengelege vorliegen. Voraussetzung ist jedoch, dass eine Reihe von Angaben gemacht wurde.
Informieren Sie sich.

Lohnsteuerprüfung – Die 5 häufigsten Fehlerquellen

Bei fast allen Lohnsteueraußenprüfungen fallen Nachzahlungen an. Diese ließen sich vermeiden, wenn die Unternehmen ihre häufigsten Fehler abstellen würden.
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